Visum für die USA beantragen

Hier finden Interessenten wichtige Informationen und Hilfestellungen zur Beantragung von verschiedenster Visa für die USA. Dabei werden neben dem Beantragungsprozess an sich ebenfalls auch die in diesem Zusammenhang wichtigsten Visa-Arten für Unternehmen und Privatpersonen detailliert erklärt.

Welche Visum-Arten gibt es für die USA?

Für die Einreise in die USA gibt es zahlreiche verschiedene Visumsarten, welche jeweils an verschiedenste Bedinungen und Voraussetzungen geknüpft sind. Grundsätzlich lassen sich jedoch alle US-Visa in drei verschiedene Kategorien einordnen, welche an dieser Stelle erläutert werden sollen:

  1. Visa-Waiver-Program (VWP)
  2. Immigrant Visas
  3. Non-immigrant Visas
visumfreies Reisen

Das Visa-Waiver-Programm

Custom declaration Durch das VWP ist es für Staatsangehörige bestimmter Länder möglich, bis zu einem Zeitraum von 90 Tagen visafrei für touristische wie auch geschäftliche Zwecke in die USA einzureisen. Es wird dabei oftmals für Geschäftsreisen, Besuche und Urlaubsreisen innerhalb der USA genutzt.

Um das Visa-Waiver-Programm nutzen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

Neben dem Einreiseformular (I-49W), welches meist im Flugzeug ausgefüllt werden kann, muss noch eine zusätzliche ESTA-Genehmigung vorliegen, um in die USA einreisen zu können.

Dieses „elektronische System zur Anreisegenehmigung“ kann mit verhältnismäßig wenig Aufwand über die Website der jeweiligen US-Botschaft online beantragt werden. Empfohlen wird hierbei jedoch, dies spätestens 3 Tage vor der Einreise in die USA durchzuführen.

Hierbei müssen vorab verschiedene Angaben zur Reise sowie zur jeweiligen Person, beispielsweise Reisepassnummer oder auch Staatsbürgerschaft, gemacht werden. Zudem muss eine Bearbeitungsgebühr von aktuell 14,00 USD für den ESTA-Antrag an die zuständige Behörde bezahlt werden.

Welche Länder nehmen am Visa-Waiver-Programm teil?

Neben Deutschland nehmen ebenfalls Spanien, Singapur, die Schweiz, Schweden, Slowenien, Portugal, Österreich, San Marino, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Lichtenstein, Luxenburg, Großbritannien, Irland, Holland, Island, Italien, Japan, Finnland, Frankreich, Dänemark, Andorra, Australien, Belgien sowie Brunai an dem Programm teil. Nur die Staatsangehörigen dieser Länder können dabei über den beschriebenen Weg visumsfrei für maximal 90 Tage in die USA einreisen.

Zusätzlich zu den bereits genannten Einreisevoraussetzungen muss der Reisende zudem noch über ein zurück- oder weiterführendes Reiseticket sowie über einen gültigen Pass verfügen und über einen durch das VWP anerkannten Reiseweg in die USA einreisen. Als solche gelten beispielsweise die bekannten Schifffahrts- und Fluglinien.

Einwanderungs-Visum

Immigrant Visas

Immigration Service Visum USA

Möchte man dauerhaft in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, wird eines der verschiedenen Immigranten-Visa zur Einreise in die USA benötigt.

Hierbei gibt es Einwanderungsvisa für folgende Fälle bzw. Personengruppen:

  • Green-Card Inhaber oder – Gewinner
  • Familienangehörige von Green-Card Besitzern
  • Die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnis in den USA
  • Unmittelbare Familienangehörige von Personen, die innerhalb der USA leben
  • Zurückkehrende US-Einwohner
  • Die Einreise von Waisenkindern
    Die Beantragung eines solchen Visums für die Einreise in die USA stellt zumeist einen komplexen sowie auch langwierigen Prozess dar, innerhalb dessen man sich neben allen Formalitäten meist auch persönlich in der zuständigen US-Botschaft vorstellen muss.

Bis auf bestimmte „bevorzugte“ Personengruppen, wie beispielsweise Green-Card Gewinner, Investoren oder auch bevorzugte Mitarbeiter von Unternehmen, muss dabei der Antrag von dem jeweiligen Arbeitgeber oder Familienangehörigen gestellt werden und nicht durch die betroffene Person selbst.

Nicht-Einwanderungs-Visum

Non-immigrant Visas

Visum USA beantragenIn diese Gruppe Fallen alle Personen, die für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen in die USA reisen, allerdings nicht dauerhaft einwandern möchten. Soll der Aufenthalt dabei länger als sechs Monate dauern, wird der entsprechende Visumsantrag besonders genau durch die US-Behörden überprüft. Für nahezu alle genannten Visum-Arten ist dabei ein persönlicher Vorstellungstermin in der jeweiligen US-Botschaft des Landes Pflicht. Einzige Ausnahme sind hierbei Kinder, die nicht älter als 14 Jahre sind sowie Senioren mit einem Alter über 59 Jahre. In dieser Gruppe gibt es dabei neben „exotischeren“ Visumsarten, wie beispielsweise Visa für Diplomaten oder Sportler, folgende Einreisevisa:

  • B-Visum (Besucher)
  • F- bzw. M-Visum (Studenten)
  • J-Visum (Austauschprogramme)
  • E1 und E2-Visum (Handels- und Investorenvisum)
  • I-Visum (Journalisten)
  • C1- bzw. D-Visum (Crew-Mitglieder)
  • H-/L-/O-/P-/Q-Visum (zeitlich begrenzte Mitarbeiter)

Nachfolgend werden dabei die wichtigsten der genannten Visumsarten ausführlich einzeln erklärt:

Mitarbeiter-Visum

Ein Mitarbeitervisum für die USA beantragen

Mitarbeitervisum USA beantragen

 

Es gibt verschiedene US-Visa, die für die Entsendung von Mitarbeitern in das zugehörige amerikanische Unternehmen genutzt werden können.

Im Folgenden sollen dabei die in diesem Zusammenhang beliebtesten Visa erläutert werden.

Für die Entsendung von Mitarbeitern in den zugehörigen Unternehmensstandort innerhalb der USA haben sich dabei besonders die E-Visa (E1 und E2) etabliert, da hier eine vergleichsweise kürzere sowie kostengünstigere Bearbeitung des Visumantrags möglich ist.

Investoren-Visum

Das Investorenvisum für die USA

Das E2 „Treaty Investor“-Visum gilt sowohl für natürliche wie auch juristische Personen, die innerhalb der USA bereits Vermögen investiert haben oder dies vorhaben. Es kann dabei sowohl für Mitarbeiter von Unternehmen wie auch für selbständige Personen genutzt werden, hierbei muss allerdings neben weiteren Voraussetzungen bereits ein Unternehmen innerhalb der USA bestehen, ein bereits bestehendes Unternehmen außerhalb der USA ist zur Beantragung von diesem Visum jedoch keine Pflicht.

Die Bearbeitungszeit für ein solches Visum kann dabei bis zu mehreren Monaten dauern, wobei am Ende des Prozesses nach Einreichung aller benötigten Unterlagen und Nachweise im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in der zuständigen US-Botschaft über den Visumsantrag entschieden wird.

Voraussetzungen für das E2-Investorenvisum

InvestorenvisumSowohl das Unternehmen an sich sowie der jeweilige Mitarbeiter muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein E2-Investorenvisum für die USA erfolgreich beantragen zu können:

Zunächst kann das Visum nur von einem Unternehmen gestellt werden, welches einen Mitarbeiter der gleichen Nationalität in die USA entsenden möchte. Ein deutsches Unternehmen kann ein solches E2 Visum also auch nur für einen deutschen Mitarbeiter beantragen.

Hierbei müssen mindestens 50% der Inhaber des Unternehmens auch über die jeweilige Nationalität verfügen. Bei börsennotierten Firmen muss die Mehrheit der Unternehmensaktien im entsprechenden Land gehandelt werden.

Weiter sollte bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung Kapital in die zugehörige US-Firma geflossen sein: Auch wenn es hierbei keine klaren Richtlinien gibt, erhöhen sich selbstverständlich die Erfolgschancen des Visumantrags, je größer der Geldfluss in das amerikanische Unternehmen ist. Als „Vermögen“ zählt hierbei sowohl Anlage-, Geld-, sowie auch Sachvermögen. Dieses muss allerdings in seiner Höhe vollständig nachweis- und dokumentierbar sein.

Es darf zudem nicht ausschließlich zur eigenen Existenzsicherung verwendet werden, sondern muss ebenfalls mit einem Mehrwert für die US-Wirtschaft eingesetzt werden: Beispiele hierfür wären zur Vergabe von Aufträgen an andere US-Firmen oder zur Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb der USA.

Handelsvisum

Das Handelsvisum für die USA

Visum USA beantragenZur erfolgreichen Beantragung eines E1 „Treaty Trader“-Visums muss das jeweilige Unternehmen zusätzlich zu der bereits im Rahmen des E1-Visums erläuterten Mehrheitsverhältnisse bezüglich der Unternehmensnationalität sowie des bereits bestehenden US-Firmenstandorts ebenfalls noch einige weitere Voraussetzungen erfüllen:

So muss die antragstellende Firma nachweisen können, dass Sie erhebliche Handelsbeziehungen zu Unternehmen innerhalb der USA unterhält. Auch wenn es hier wiederum keine festgeschrieben Größenordnungen gibt, verbessern sich selbstverständlich die Chancen auf eine Genehmigung des Visaantrags, umso höher der Geldwert des Handels ist. Hierbei werden nicht nur „Waren“ im klassischen Sinne gezählt, sondern ebenfalls auch der Austausch von Dienstleistungen und Technologien.

Desweiteren muss die Handelsbeziehung zu Firmen innerhalb der USA einen Großteil der unternehmerischen Tätigkeit ausmachen, sprich also mindestens 50% des Wertes der insgesamt unterhaltenen internationalen Handelsbeziehung des jeweiligen Unternehmens betragen. Dieses sollte zudem bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung in den USA geschäftlich tätig sein.

Darüber hinaus muss der mit dem Visum zu entsendene Mitarbeiter in einer leitenden Position tätig sein und neben einem gültigen Arbeits- und Entsendungsvertrag selbstverständlich auch der Nationalität des Unternehmens angehören.

L1-Visum

Das L1-Visum zur Entsendung von Mitarbeitern nutzen

Visum für die USA beantragen Immigration ServiceFür den unternehmensinternen Mitarbeitertransfer, beispielsweise bei einer Versetzung eines deutschen Mitarbeiters zum zugehörigen US-Standorts des Unternehmens, bietet sich das L1-Visum an.

In diesem ist dabei sowohl eine Arbeits- wie auch Aufenthaltsgenehmigung für maximal sieben Jahre (L1-A Visum) bzw. fünf Jahre (L1-B Visum) innerhalb der USA enthalten. Auch wenn das Visum in der Theorie auch von kleinen- und mittelständischen Unternehmen sowie Einzelunternehmern genutzt werden kann, hat es sich insbesondere bei der Versetzung von Mitarbeitern bei großen Unternehmen und Konzernen etabliert.

Das L1-Visum ist dabei oftmals wesentlich zeit- und kostenintensiver als die in den vorherigen Abschnitten erläuterten E-Visa. Innerhalb des L1-Visums wird dabei zwischen zwei verschiedenen Varianten unterschieden, dem L1A-Visum für Mitarbeiter in Führungspositionen sowie dem L1B-Visum für „Spezialisten“ des Unternehmens. Die Einordnung wird dabei ausgehend von der zukünftigen Tätigkeit im US-Unternehmen vorgenommen, wobei sich die verschiedenen Varianten nicht immer klar von einander abgrenzen lassen.

Voraussetzungen für ein L1-Mitarbeitertransfer-Visum

Der zu entsendende Mitarbeiter muss für eine erfolgreiche Beantragung des L1-Visums in den letzten drei Jahren mindestens ein Jahr fest bei dem Unternehmen angestellt gewesen sein.

Darüber hinaus muss er sowohl in seiner Position im ausländischen Unternehmensstandort als Führungskraft oder technischer Spezialist innerhalb des Unternehmens tätig gewesen sein und diese Tätigkeit ebenso auch zukünftig in der US-Tochtergesellschaft weiter beruflich ausüben.

Beide Unternehmensstandorte müssen dabei als Tochter- bzw. Mutterunternehmen oder als Schwesterunternehmen miteinander nachweislich verbunden sein, wobei hier die genau Zuordnung für die Beantragung nicht von Bedeutung ist.

Für die ganannten L1-Visa muss das US-Unternehmen darüber hinaus seit mindestens einem Jahr bereits auf dem US-Wirtschaftsmarkt tätig sein. Ist dies nicht der Fall, beispielsweise weil der Standort in den USA erst vor kurzer Zeit gegründet wurde, müssen zusätzliche Informationen zur Unternehmensgründung vorgelegt werden, um einen weiteren „Sonderfall“ des L1-Visums, das L1-„New Office“-Visum erfolgreich beantragen zu können.

Die Beantragung des L1-Mitarbeitertransfer-Visum

Visa USA ApplicationUnabhängig von der genauen Art des L1-Visums zur Mitarbeiterentsendung ist der Antrags- und Bearbeitungsprozess meist recht zeit- und kostenintensiv.

Der Antrag selbst muss dabei mit allen benötigten Informationen und Nachweisen von dem US-Unternehmen bei der zuständigen Behörde vor Ort gestellt werden.

Hierbei kann insbesondere der Dokumentationsaufwand je nach Komplexität der Unternehmensstrukturen sehr schnell große Dimensionen annehmen. In diesem Zusammenhang besteht zwar die Möglichkeit, eine bevorzugte Bearbeitung des Visum-Antrags für dringende Fälle zu erlangen, wobei sich der Entscheidungsprozess an sich unabhängig vom beschleunigten Bearbeitungsprozess jedoch trotzdem noch auf Seiten der US-Behörden sehr zeitintensiv gestalten kann.

Aus diesen Gründen sowie weil die Beantragung eines E1- oder E2-Visa auch für die Entsendung von Mitarbeitern von Unternehmen in die USA genutzt werden können und im Vergleich wesentlich kosten- und zeiteffizienter sind, lohnt es sich für Unternehmen oftmals, eine auf US-Visa spezialisierte Fachkanzlei mit der Auswahl und Beantragung des passenden Visums zu beauftragen.

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